Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
Ermittlungsverfahren und Strafverfahren nach § 184a StGB
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten und suchen jetzt einen spezialisierten Rechtsanwalt?
Rechtsanwalt Clemens Louis ist seit 2005 bundesweit Ihr Strafverteidiger.
Wir zeigen Ihre Verteidigung an, sagen den Termin zur Beschuldigtenvernehmung ab und werden Ihnen, wenn die Ermittlungsakte eintrifft, eine Kopie der Akte zur Verfügung stellen.
Sodann entwerfen wir eine Verteidigungsschrift mit dem Ziel, das Verfahren außergerichtlich zu klären, so dass Sie gerade nicht angeklagt werden und sich einer öffentlichen Hauptverhandlung aussetzen müssen.
Sie übersenden uns einfach die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung per Scan an mail@rechtsanwalt-louis.de oder per WhatsApp an: 017624738167 und erhalten umgehend Rückmeldung mit einem Angebot.
Da wir fast alle Ermittlungsverfahren, die wir bundesweit verteidigen, außergerichtlich klären, können Sie aus jedem Bundesland auf unsere hervorragende Strafverteidigung zurückgreifen.
Nachstehend erhalten Sie wertvolle Informationen zum Thema Gewaltpornographie und Tierpornographie und ob Sie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zu erwarten haben.
Wie kann ich bestraft werden, wenn ich Tierpornographie oder Gewaltpornographie verbreite?
Bei der Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte erwartet Sie eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.
Das gibt der Verteidigung die Möglichkeit, neben der Einstellung eines Verfahrens, was unser primäres Ziel der Verteidigung ist, auch im Einzelfall das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Sollte der Nachweis der Staatsanwaltschaft gelingen, dass Sie im Internet oder den Sozialen Medien bzw. WhatsApp Tierpornographie oder Gewaltpornographie eingestellt oder hochgeladen haben, dann kann bei einem geringen Verstoß gegen eine geringe Geldzahlung das Verfahren auch eingestellt werden. Genau dies regen wir in den Verteidigungsschriften an, so dass Sie gerade keine Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfahren. Eine Einstellung bewirkt, dass Sie nicht vorbestraft sind und das Verfahren auch keine Auswirkung auf Ihre berufliche Zukunft hat.
Was ist Gewaltpornographie, § 184a StGB?
Dabei handelt es sich um pornographische Inhalte, die Gewalt unmittelbar gegen den Körper einer Person darstellen. Dabei wird auch Gewalt gegen den eigenen Körper umfasst.
Auf ein Einverständnis kommt es laut Rechtsprechung jedoch nicht an, da auch einvernehmlichen gewaltpornographischen ein sog. „gefährliches Nachahmungspotential“ innewohnt.
Was ist Tierpornographie, § 184a StGB?
Unter Tierpornographie fallen alle sexuellen Handlungen von Menschen mit Tieren, auch toten Tieren. Dabei werden alle Handlungen umfasst, die nicht beischlafähnlich sind. Voraussetzung ist lediglich, dass eine körperliche Berührung zwischen Mensch und Tier stattgefunden hat.
Beachten Sie, dass viele tierpornographische Sticker im Umlauf sind. Der Besitz ist nicht strafbar, aber Versendeden (über WhatsApp) führt zu einem Ermittlungsverfahren.
Welche Handlungen sind bei § 184a StGB sind strafbar?
Strafbare Handlungen sind:
- Das Verbreiten,
- Das öffentlich Zugänglichmachen und
- Etwaige Vorbereitungshandlungen.
Welche Vorbereitungshandlungen sind strafbar, § 184a StGB?
Strafbar sind das Herstellen, Beziehen, Liefern, Vorrätighalten, Anbieten, Bewerben oder Unternehmen die Inhalte ein- oder auszuführen, um die Inhalte zu Verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
Ist der Versuch des § 184a StGB strafbar?
Ja, bereits das versuchte Verbreiten oder öffentlich Zugänglichmachen ist strafbar.
Eine versuchte Vorbereitungshandlung ist nicht strafbar.
Wie verhält sich der Tatbestand zum „normalen“ Verbreiten pornographischer Inhalte, § 184 StGB?
Die Tat stellt eine Qualifikation des Verbreitens pornographischer Inhalte dar. Sollten mit einer Tat beide Tatbestände erfüllt sein, wird das „normale“ Verbreiten pornographischer Inhalte verdrängt und die Tat nur wegen der Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte bestraft.
Kann es zu einer Hausdurchsuchung bei der Verbreitung von Tierpornographie oder Gewaltpornographie kommen?
Im Einzelfall wird die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen Dursuchungsbeschluss erwirken und es kommt dann zu einer Dursuchung, wobei ihre Speichermedien (Computer, Handy, Laptop) sichergestellt und auswertet werden.
Im Notfall sind wir während oder nach einer Hausdurchsuchung sofort für Sie da.
Nach der Auswertung Ihrer Speichermedien wird ein sog. „DV – Auswertungsbericht erstellt.“ Die Auswertungszeiten bewegen sich bundesweit bei 12 – 24 Monaten.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf uns wir werden Ihre Verteidigung übernehmen. Unsere Kanzlei ist bundesweit bekannt für die Verteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts.