Sexuelle Belästigung, Ermittlungs- & Strafverfahren nach § 184i StGB 

Die renommierte Kanzlei Louis & Michaelis ist seit 2005 auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und verfügt über Expertise, um Mandanten bundesweit im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung zu verteidigen. 

Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und wir planen mit Ihnen Ihre Verteidigung. Da wir in der Regel Ermittlungsverfahren nach § 184i StGB außergerichtlich klären, können Sie aus ganz Deutschland auf unsere hervorragenden Dienste zurückgreifen. 

Falls Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, dann übersenden Sie uns eine E – Mail unter: mail@rechtsanwalt-louis.de bzw. per WhatsApp unter: 017624738167. 

Was ist eine sexuelle Belästigung, § 184i StGB?

Eine sexuelle Belästigung begeht, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.

Die Vorschrift macht deutlich, dass die Strafbarkeit von sexueller Belästigung von der sexuell bestimmten körperlichen Berührung und der Belästigung der betroffenen Person abhängt.

Wie wird die sexuelle Belästigung bestraft § 184i StGB?

Die sexuelle Belästigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Welche Handlungen sind strafbar, § 184i StGB?

Der Tatbestand verlangt, dass der Handlende das Opfer in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt.

Unerheblich ist, ob der Handelnde bekleidete oder unbekleidete Körperstellen berührt. Zudem kann sich der Handelnde auch einer Sache (z.B. einem Stock) bedienen, um das Opfer zu berühren.

Eine sexuelle Handlung (s. II. sexuelle Handlung) wird grade nicht verlangt, da diese schon mit dem sexuellen Übergriff oder der sexuellen Nötigung bestraft wird.

Ob eine Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgte, lässt sich einerseits objektiv feststellen. Andererseits kann auch subjektiv eine Berührung in sexuell bestimmter Weise erfolgen.

In objektiv sexuell bestimmter Weise erfolgt eine Berührung, wenn sie schon aus Sicht eines objektiven Betrachters von außen einen sexuellen Bezug hat. Das ist immer bei Berührungen der (bekleideten) Geschlechtsteile.

Erfasst werden beispielsweise:

  • Das Küssen des Nackens, der Haare und des Kopfes von hinten,
  • Das Berühren des Vaginalbereichs über der Kleidung,
  • Das Drücken der Hand des Opfers auf das Geschlechtsteil des Handelnden,
  • Gezielte Griffe in den Schambereich auf dem Oktoberfest,
  • Das gezielte Greifen („Begrapschen“) der weiblichen Brust,
  • Das gezielte Greifen an den Po einer Frau.

Nicht erfasst sind alltägliche Handlungen bei körperlichen Untersuchungen, Hilfestellungen oder dem Anprobieren von Kleidung.

In subjektiv bestimmter Weise erfolgt eine Berührung, wenn sie nach den Umständen als „sexuell“ zu betrachten sind, aber keine sexuellen Handlungen sind.

Davon werden beispielsweise umfasst:

  • Küsse auf den Mund oder den Hals oder
  • Das Herandrängen an eine Person

Es kommt dabei nicht auf sexuelle Absichten des Handelnden an. Es reicht das allgemeine Verständnis und die soziokulturelle Bedeutung der Berührung aus. Auch Handlungen aus der Wut heraus werden umfasst. Genauso kann eine Berührung „aus Spaß“ eine strafbare Handlung darstellen.

Genau wie bei der sexuellen Handlung erörtert das Gericht, ob die Berührung in einer sexuell bestimmten Weise „erheblich“ genug für eine Strafe sind. So wird das Einfache Streichen des Armes oder das Berühren des Beines mit der Hand nicht erheblich genug sein.

Handlungen, die nur aus der Sicht des Täters „sexuell“ sind, werden wohl nicht umfasst. (beispielsweise die Berührung eines Fußes, da der Handelnde einen Fetisch für Füße hat.)

Auch wegen der Bandbreite an möglichen strafbaren Berührungen lohnt es sich bei einer Beschuldigung wegen sexueller Belästigung einen erfahrenen Anwalt aufzusuchen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir werden Sie bestmöglich beraten. Das Ziel ist es eine solche Beschuldigung außergerichtlich zu klären.

Wann liegt eine „Belästigung des Opfers“ bei § 184i StGB vor?

Durch die Berührung in sexuell bestimmter Weise muss der Handelnde das Opfer „belästigen“. Eine Belästigung lässt sich nicht objektiv feststellen, sondern ist eine subjektive Empfindung des Opfers.

Es kommt also nicht auf einen Willen zur Belästigung durch den Handelnden an, sondern auf das Gefühl der Belästigung beim Opfer. Gleichzeitig ist auch irrelevant, ob ein Dritter die Berührung als belästigend empfindet.

Entscheidend ist, ob das Opfer in Folge der Berührung eine unangenehme Störung oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens fühlt. 

Was ist, wenn ich angenommen habe, dass das Opfer ist mit der Berührung nach § 184i StGB einverstanden war?

Auch für den Straftatbestand der sexuellen Belästigung müssen Sie mit Vorsatz handeln. Bedingter Vorsatz reicht aus. Sie müssen also die Berührung in sexuell bestimmter Weise billigend in Kauf nehmen und für möglich halten. Dies gilt auch für die Belästigung.

Sollten Sie also irrig angenommen haben, das Opfer empfinde die Berührung nicht als Belästigung oder habe ihr zugestimmt, handeln Sie ohne Vorsatz und somit straflos.

In der Praxis stellen sich solche Situationen meist unter Einfluss von Alkohol oder anderer bewusstseinserweiternder Mittel dar. Als Beispiel sind der Besuch von Discotheken oder Bars zu nennen. Dabei geht der Handelnde meist davon aus, dass beispielsweise das Antanzen in der Disco der anderen Person gefällt oder mit Wertschätzung entgegengenommen wird.

Auch bei einfachen Flirtversuchen wird in der Regel anzunehmen sein, dass die handelnde Person der Auffassung ist, das Opfer empfinde die Berührung als Kompliment.

Dasselbe gilt zwischen Personen, die ursprünglich einmal ein Paar gewesen sind. In einer Situation in Folge der Trennung geht der Handlende auch meist davon aus, das Opfer ist mit der Berührung einverstanden, weil es dies während der Beziehung auch war.

Gibt es einen besonders schweren Fall einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB?

Ja! Ein solcher liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

In der Praxis wird wohl anzunehmen sein, dass es bei einer gemeinschaftlichen Begehung zu sexuellen Handlungen oder Nötigungshandlungen kommen wird. Deswegen stellt sich in solchen Fällen die Frage, ob nicht eine Strafbarkeit wegen sexuellen Übergriffes oder sexueller Nötigung in Betracht kommt.

Wie wird der besonders schwere Fall des § 184i StGB bestraft?

Der besonders schwere Fall der sexuellen Belästigung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Wann scheidet eine Strafbarkeit nach § 184i StGB aus?

Liegt eine wirksame Einwilligung des Opfers vor, scheidet eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung aus.

Zudem scheidet eine Strafbarkeit aus, wenn die Tat mit anderen Vorschriften des 13 Abschnitts (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) mit schwerer Strafe bedroht ist.

Wann wird die Tat nach § 184i StGB verfolgt?

Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Tat nur verfolgt und bestraft wird, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. (vgl. § 77 StGB)

Dieser muss binnen 3 Monaten nach der Tat gestellt werden. 

Wenn kein Strafantrag gestellt wurde, kann die Tat nur bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Tat verfolgt werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen, wird aber im Regelfall abzulehnen sein. Besonderes öffentliches Interesse wird lediglich dann anzunehmen sein, wenn die Nichtverfolgung den allgemeinen Belangen des Gemeinwohls widerspräche.

Ermittlungsverfahren nach § 184i StGB: Was ist zu tun?

Hier stellen wir Ihnen den Ablauf einer Verteidigung durch Rechtsanwalt Clemens Louis, Spezialist für Sexualstrafsachen, vor: 

Vorladung als Beschuldigter:

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung erhalten, ist es von entscheidender Bedeutung, besonnen zu handeln. Die Experten von Louis & Michaelis empfehlen, die Vernehmung durch uns abzusagen und zunächst die Akte anzufordern. Machen Sie keinesfalls eine Aussage bei der Polizei. 

Akteneinsicht beantragen: 

Die Kanzlei Louis & Michaelis setzt sich dafür ein, umgehend Akteneinsicht zu beantragen, um alle relevanten Informationen und Beweismittel zu erhalten. Dies ist entscheidend, um den Fall gründlich zu prüfen und die besten Verteidigungsmöglichkeiten zu ermitteln. Unsere Mandanten erhalten eine Kopie der Ermittlungsakte durch uns. 

Schriftliche Stellungnahme: 

Nach Erhalt der Akte setzen die Anwälte von Louis & Michaelis alles daran, eine schriftliche Stellungnahme für ihre Mandanten zur Sache abzugeben. Diese Stellungnahme ist von großer Bedeutung, da sie den Standpunkt des Beschuldigten klar und rechtlich fundiert darlegt.

Somit erreichen wir in den meisten Fällen eine außergerichtliche Klärung. Dazu gehören Einstellungen wegen erwiesener Unschuld und Einstellungen gegen Geldauflage. 

Verhindern einer Eintragung im Führungszeugnis nach § 184i StGB

Die renommierte Kanzlei für Strafrecht Louis & Michaelis aus Essen hat sich darauf spezialisiert, die Rechte ihrer Mandanten zu schützen und verfolgt als oberstes Ziel die Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 184i StGB und somit eine Eintragung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister zu verhindern.

Die Eintragung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister kann erhebliche Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben eines Menschen haben. Eine solche Eintragung kann dazu führen, dass potenzielle Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen und andere Institutionen ein negatives Bild von einer Person erhalten, was ihre Chancen erheblich beeinträchtigen kann.

Durch die Zusammenarbeit mit den erfahrenen Anwälten von Louis & Michaelis haben Beschuldigte die Möglichkeit, die Einstellung von Ermittlungsverfahren zu erreichen und somit eine Eintragung im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister zu verhindern. Dies ist von großer Bedeutung, um das persönliche und berufliche Leben zu schützen und wiederherzustellen.

Die Kanzlei Louis & Michaelis setzt sich für die Rechte ihrer Mandanten ein und verfolgt aktiv das oberste Ziel, Ermittlungsverfahren nach § 184i StGB zur Einstellung zu bringen. Ihr Engagement und ihre Expertise im Strafrecht machen sie zu einer verlässlichen Wahl für Menschen, die mit solchen Vorwürfen konfrontiert sind. Louis & Michaelis bietet nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch persönlichen Einsatz für das Wohl ihrer Mandanten.

Warum die Kanzlei für Strafrecht Louis & Michaelis?

Die Kanzlei Louis & Michaelis ist seit vielen Jahren auf das Sexualstrafrecht spezialisiert und verfügt über Anwälte, die sich intensiv mit Fällen sexueller Belästigung auseinandersetzen. Ihre Expertise in diesem Bereich ermöglicht es ihnen, ihre Mandanten effektiv zu verteidigen. Die Anwälte von Kanzlei für Strafrecht Louis & Michaelis sind bundesweit aktiv und bieten ihre Dienste im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung an. Sie setzen sich dafür ein, die Rechte ihrer Mandanten zu schützen, die Beweislage zu prüfen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. 

In früheren Zeiten wurden sexuelle Belästigungen in der Regel als Beleidigung auf sexueller Grundlage (§ 185 I StGB) verfolgt. Mittlerweile hat der Gesetzgeber für sexuelle Belästigung eine eigene Norm geschaffen, wobei die Kanzlei Louis & Michaelis sämtliche Rechtsprechung rund um die Norm kennt und dadurch gezielt dieses Wissen in Ihrem Verfahren einsetzen kann. 

Die Kanzlei versteht die Sensibilität solcher Fälle und die Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Sie bieten ihren Mandanten nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch Empathie und Verständnis in dieser schwierigen Zeit.

In Fällen von sexueller Belästigung ist es unerlässlich, rechtzeitigen rechtlichen Rat einzuholen und sich angemessen zu verteidigen. Rechtsanwaltskanzlei Louis & Michaelis stehen zur Verfügung, um ihre Mandanten bei Ermittlungsverfahren zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt werden. Mit ihrer langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht sind sie eine verlässliche Wahl für eine effektive und engagierte Verteidigung.