Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Vergewaltigung

Seit 2005 wenden sich Mandanten aus ganz Deutschland, wenn gegen Sie der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben wurde. Lesen Sie nach: „Unsere Fälle„, dass wir jährlich unzählige Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung zur Einstellung bekommen bzw. im Rahmen eines Strafverfahrens mit einem Freispruch abschließen.

Rechtsanwalt Clemens Louis und die Strafverteidiger der renommierten Kanzlei für Strafrecht aus Essen stehen Ihnen bundesweit unter mail@rechtsanwalt-louis.de bzw. per WhatsApp unter 017624738167 zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. 

Wann liegt eine Vergewaltigung vor, § 177 StGB

Eine Vergewaltigung ist ein besonderer Fall des sexuellen Übergriffs bzw. der sexuellen Nötigung. 

Sie liegt immer dann vor, wenn der Handelnde mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.

Es ist zu beachten, dass in allen Fällen des § 177 Abs. 1, 2, 4 und 5 StGB eine Vergewaltigung vorliegen kann!

Dies führt dazu, dass es seit der Neufassung des § 177 StGB Fälle gibt, in denen rechtlich eine Vergewaltigung vorliegen kann, ohne dass der Handlende Gewalt anwendet. Dies ist für den juristischen Laien verständlicherweise nicht immer so ganz nachzuvollziehen.

Fazit: Der Begriff der Vergewaltigung geht rechtlich „weiter“ als er gesellschaftlich gesehen wird. Dies wird damit begründet, dass sich „sexuelle Übergriffe für das Opfer unabhängig von einer Nötigung als eine Form sexueller Gewalt darstellen, auch wenn sich dies aus rein dogmatischer, strafrechtlicher Sicht anders darstellt.“ (BT-Drs. 18/9097, 21)

Was ist mit „Beischlaf“ bei § 177 StGB gemeint?

Beischlaf ist das Eindringen des männlichen Gliedes in die Scheide. Ein teilweises Eindringen reicht aus.

Was sind „ähnliche sexuelle Handlungen“ im Sinne des § 177 StGB?

Das sind grundsätzlich sexuelle Handlungen, die das Opfer besonders erniedrigen.

Insbesondere werden davon sexuelle Handlungen umfasst, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Dies umfasst nicht nur das Einführen des Glieds bei Vaginal-, Anal- oder Oralverkehr, sondern jegliche Körperteile und such Gegenstände.

Auch das Eindringen mit dem Finger wird mittlerweile von der Rechtsprechung als in der Regel besonders erniedrigend angesehen.

Zudem wird das Eindringen körpereigener Produkte wie Sperma und Urin umfasst.

Ein Zungenkuss ist grundsätzlich keine beischlafähnliche Handlung.

Wie wird die Vergewaltigung bestraft?

Bei Fällen der Vergewaltigung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Zu beachten ist, dass Freiheitstrafen bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie engagiert verteidigt werden müssen, um bei dem Vorwurf der Vergewaltigung nicht inhaftiert zu werden.

Zudem droht auch lange Eintragung im Führungszeugnis.

Das ist der Grund, warum Mandanten sich an Rechtsanwalt Clemens Louis wenden: Durch eine Einstellung oder Freispruch kommen Sie nicht in die Not, ob Ihre Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies kann zwar im Einzelfall erreicht werden, wenn kein besonders schwerer Fall vorliegt bzw. die Verteidigung bspw. einen Täter – Opfer – Ausgleich anstrebt, aber in der Praxis ist es vorzugswürdig, dass Sie nicht bestraft werden, zumal ein guter Anteil von Vergewaltigungsvorwürfen frei erfunden ist. 

Wann liegt eine schwere Vergewaltigung vor, § 175 StGB?

Eine schwere Vergewaltigung liegt vor, wenn der Handelnde 

  • eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
  • sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
  • das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Im Fokus stehen hier immer wieder Krankheiten, die durch den Geschlechtsakt übertragen werden, so z.B. Aids, Tuberkulose, Syphilis etc.

Schwere Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Wann liegt eine besonders schwere Vergewaltigung vor, § 177 StGB?

Eine besonders schwere Vergewaltigung liegt vor, wenn der Handelnde

  • bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
  • das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
  • das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Ein Mittel zur Narkotisierung wird als solche nicht als gefährliches Mittel durch die Rechtsprechung anerkannt. Etwas anderes wurde bei der Verwendung von „KO-Tropfen“ entschieden. Diese sind als gefährliches Werkzeug anzusehen!

Besonders schwere Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Wer sind die Täter, wer die Opfer, § 177 StGB?

Bei dem überwiegenden Teil der angezeigten Vergewaltigungen handelt es sich um so genannte Beziehungstaten. Opfer und Täter kennen sich vor der Tat. 

In einem nicht unerheblichen Anteil der Taten, die Rechtsanwalt Clemens Louis seit 205 verteidigt hat, hat sich im Rahmen des Verfahrens herausgestellt, dass die Vorwürfe der Vergewaltigung frei erfunden waren und die falsche Verdächtigung den Klienten der Gefahr einer Haftstrafe ausgesetzt hat. 

Grund genug, in jedem Verfahren mit allen Mitteln, die die Strafprozessordnung hergibt, für den Mandanten zu kämpfen. Rechtsanwalt Clemens Louis ist bundesweit als ein engagierter Prozessanwalt bekannt, der keine Mühen scheut, seine Mandanten freigesprochen zu bekommen. Die Bewertungen von Rechtsanwalt Clemens Louis sprechen für sich: Bewertungen von Rechtsanwalt Clemens Louis.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie diskret und stehen Ihnen kompetent und engagiert zur Seite.

Sonderfall: „Stealthing“

Beim „Stealthing“ (aus dem Englischen von „stealth“ für Heimlichkeit) handelt es sich um die Täuschung der Benutzung eines Kondoms durch den Mann.

Die Besonderheit ist, dass der Geschlechtsverkehr zwischen den beiden Personen grundsätzlich einvernehmlich ist. Allein die Frau geht davon aus, der Mann benutze ein Kondom.

Es stellt sich mithin die Frage, ob eine solche Handlung unter einen sexuellen Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB fällt oder eine Vergewaltigung vorliegt.

Für einen, in der Strafe minderen, sexuellen Übergriff spricht, dass grundsätzlich eine Einwilligung zum Geschlechtsverkehr vorliegt, lediglich die Weigerung der Nutzung eines Kondoms gegen den Willen des Partners spricht.

Dagegen, und für eine härtere Bestrafung wegen Vergewaltigung, spricht, dass die Einwilligung zum Geschlechtsverkehr von einem Schutz für den Körper vor Schwangerschaft oder Infektion abhängig gemacht wurde. Diese Einwilligung wurde von dem Handelnden durch Täuschung erschlichen unter dem Vorwand, er werde ein Kondom benutzen. Eine solche täuschungsbedinge Einwilligung könnte als unwirksam anzusehen sein.

Wie der Bundesgerichtshof die Sache bewertet, ist noch unklar. In einem Beschluss (Az.: 3 StR 372/22) erwähnte er zumindest am Rande, dass eine Vergewaltigung in Betracht käme. Das Landgericht Düsseldorf hatte in diesem Fall auf eine Strafbarkeit wegen sexuellen Übergriffes entschieden.